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SONDERABNEHMER

Eine angemessene PS-Zahl und die umfangreiche Sicherheitsausstattung unserer Fahrzeuge sorgen dafür, dass Retter und Patient schnell und sicher zum Zielort gelangen. Je nach Auftragsvolumen prüfen wir zunächst, ob gegebenenfalls ein Konzernrahmenvertrag von VW für eine Eingruppierung als Großkunde vorliegt.

Bei einem Vertragsabschluss benötigen wir folgende Nachweisdokumente von Ihnen:

• Blaulichtberechtigung (bei Zulassung auf eine berechtigte Person)
• Nachweis des Fahrzeugumbaus zum Rettungs- bzw. Feuerwehrfahrzeug (über Rechnung des Umbauers oder Lichtbild des Fahrzeugs)
• Anerkennungsbescheinigung (bei Zulassung auf eine berechtigte Person)

Eleganter Repräsentant: Die moderne Designsprache seines Exterieurs und sein luxuriöses Interieur machen den Neuen ŠKODA SUPERB zum perfekten Aushängeschild internationaler Organisationen.

Dazu gehören beispielsweise:
• ausländische Botschaften bzw. deren Außenstellen
• Generalkonsulate
• Militär- und Handelsmissionen sowie internationale Organisationen (CERN, NATO, UNO, UNESCO etc.)

Die Zulassung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf die Institutionen und Organisationen.

Neben Sicherheit und Funktionalität sind das attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis und die niedrigen Betriebskosten zwei schlagkräftige Argumente für die Wahl eines ŠKODAs.

Bei Abschluss eines Vertrages benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
• Bescheinigung/Anerkennung durch die zuständigen Finanzbehörde als gemeinnützig bzw. mildtätig (z.B. gGmbH)
• Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung für gemeinnützige Organisation (mind. sechs Monate alt)
• bei gemeinnützigen Vereinen Eintrag ins Vereinsregister (mind. sechs Monate alt)

Pressevertreter, die ein zuverlässiges und repräsentatives Fahrzeug suchen, finden bei ŠKODA eine breite Auswahl unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu günstigen Konditionen.

Bei Abschluss eines Vertrages benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

• gültiger Presseausweis
• bei gewerblicher Zulassung auf eine Firma muss der Journalist Inhaber oder Geschäftsführer der Firma sein

Am besten fahren Sie mit Vertrauen: Sicherheit und Funktionalität sind die Eigenschaften, die einen ŠKODA zum perfekten Lehrmobil für Ihre Fahrschüler machen.

Bei Zulassung auf Ihre Fahrschule benötigen wir bei Vertragsabschluss folgende Dokumente:

• Beleg über die Eintragung der Fahrschule ins Handelsregister
• Kopie des Handelsregisterauszugs/der Gewerbeanmeldung
• Kopie des Fahrlehrerscheins, mit zum Zeitpunkt der Bestellung gültiger Fahrschulerlaubnis

Bei Zulassung auf einen angestellten Fahrlehrer benötigen wir bei Vertragsabschluss folgende Dokumente:

• Kopie des Fahrlehrerscheins mit Nachweis des aktuell gültigen Beschäftigungsverhältnisses
• schriftliche Bestätigung der Fahrschule über die Nutzung des Fahrzeugs für mindestens 25 aktive Fahrstunden pro Woche über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten

Fahrlehrer mit Fahrschulbezuschussung können maximal zwei Fahrzeuge pro Kalenderjahr anfordern.

Jagdschutzverbände DJV und BJV

Neben ihrem Allradantrieb machen eine Vielzahl robuster Ausstattungsdetails Fahrzeuge wie den ŠKODA YETI oder den ŠKODA OCTAVIA SCOUTLINE zum praktikablen Begleitfahrzeug für Jäger.

Unsere Sonderkonditionen gelten für:

• Sonderkonditionen gelten ausschließlich für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4×4)
• für Mitglieder des Deutschen Jagdverbandes (DJV) bzw.
• des Bayerischen Jagdverbandes (BJV)

unter Vorlage eines Originalabrufscheins. Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt jeweils nur auf das Verbandsmitglied.

Sicher und funktional: Fahrer mit Mobilitätseinschränkungen profitieren von den umfangreichen Standardausstattungen unserer Fahrzeuge.

Folgende Personen können unsere gesonderten Angebote und Konditionen nutzen:

a) Personen mit gültigem Schwerbeschädigtenausweis und einer Behinderung von mindestens 50%
b) Amtlich bestellte Betreuer eines Menschen mit Behinderung gemäß a), die ihre Funktion mit einem gültigen Betreuerausweis nachweisen können
c) Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Menschen mit Behinderung gemäß a).

Bezugsberechtigten Personen steht maximal ein Fahrzeug mit Bezuschussung im laufenden Kalenderjahr zu.